HERZLICH WILLKOMMEN BEI STEUERBERATUNG KYRA SCHRAMM

IN ALZENAU



Wir sind dein vertrauenswürdiger Partner in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unser erfahrenes Team aus Steuerexperten steht dir zur Seite, um deine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und dir dabei zu helfen, deine finanziellen Ziele zu erreichen.

Als Steuerberater verstehen wir, dass das deutsche Steuersystem komplex sein kann. Deshalb bieten wir dir eine umfassende Beratung und Unterstützung in den Bereichen Steuerplanung, Buchhaltung, Jahresabschlüsse und vieles mehr. Unser Ziel ist es, dir dabei zu helfen, deine Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Unsere Dienstleistungen sind maßgeschneidert, um den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht zu werden. Egal, ob du ein kleines Unternehmen, ein Freiberufler oder eine Privatperson bist, wir bieten dir eine persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf deine spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Steuerexperten, die über umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung verfügen. Wir halten uns stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Gesetzgebung und nutzen modernste Technologien, um dir effiziente und zuverlässige Dienstleistungen anzubieten.

Bei Steuerberatung Kyra Schramm in Alzenau legen wir großen Wert auf Transparenz und Vertrauen. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um eine langfristige Partnerschaft aufzubauen und dir dabei zu helfen, deine finanziellen Ziele zu erreichen.

Kontaktiere uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir dir helfen können. Wir freuen uns darauf, dir weiterzuhelfen!




UNTERNEHMEN

Wir bieten für dein Unternehmen ein modernes Fullservicepaket mit Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuerberatung und Steuererklärung. Wir betreuen Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.



EXISTENZGRÜNDER

Von der Geschäftsidee bis zur Gründung unterstützen wir dich kompetent bei der Erstellung und Umsetzung deines Businessplans und ebnen dir den Weg zum Erfolg.



PRIVATPERSONEN

Wir beraten und betreuen Arbeitnehmer, Unternehmer, Vermieter, Kapitalanleger, Gesellschafter, Rentner und Pensionäre bei allen Fragen rund um die persönliche Steuererklärung.



DEINE PRIVATE STEUERERKLÄRUNG


Wir freuen uns, dir eine aufregende Gelegenheit vorstellen zu können. Du hast jetzt die Möglichkeit einen exklusiven Steuerservice zu nutzen.

Hier kannst du dir kostengünstig und unverbindlich deine voraussichtliche Steuererstattung für bis zu 4 Jahre rückwirkend berechnen lassen, lediglich unter Angabe deiner Personendaten.


Deine Vorteile im Überblick:


  • Kostengünstiger und unverbindlicher Datenabruf beim Finanzamt durch unseren Steuerservice
  • Ohne Aufwand, lediglich deine Personendaten sind anzugeben
  • Individuelle Analyse deiner Steuersituation durch eine/n unserer Steuerberater/innen
  • Auskunft über deine potenzielle Steuererstattung
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für die Abgabe deiner Einkommensteuererklärung




ÜBER KYRA


Als Steuerberaterin bei einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe ich praktische Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Prozessen sowie Kenntnisse über die Anforderungen im Finanz- und Rechnungswesen sowohl in der Steuerberatung als auch in der Wirtschaftsprüfung erlangt und bin erfahren mit der Erstellung und Prüfung von Einzelabschlüssen und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS.


Nach meinem betriebswirtschaftlichen Studium mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Finance habe ich nach einer mehrjährigen Tätikeit bei einer Big-Four-Gesellschaft im Frühjahr 2019 die Zulassung zum Steuerberater von der Steuerberaterkammer Nürnberg erhalten. 




Kyra Schramm Steuerberatung in Alzenau


UNSERE LEISTUNGEN?

WIR SETZEN AUF MAXIMALE HONORARTRANSPARENZ


Einkommensteuer (Steuererklärung), Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss, schreibe uns einfach ganz formlos für welche Leistung du dich interessierst und die Höhe deines zu versteuernden Einkommens bzw. deines Netto Jahresumsatz und wir schicken dir ein unverbindliches Angebot.  


Du bist Existenzgründer? Dann lass uns das ebenfalls wissen, du erhältst einen Existenzgründerrabatt im Jahr der Gründung und im Folgejahr.


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Kyra Schramm Steuerberaterin in Alzenau
 
 
 
 

NEWS & URTEILE


Überblick der Änderungen für 2024

Mit jedem Jahreswechsel müssen sich Unternehmen und Privatleute aufs Neue an Änderungen im Steuerrecht, bei der Sozialversicherung und in vielen anderen Rechtsgebieten gewöhnen. Auch 2024 fällt der Katalog an Änderungen umfangreich aus. Anders als in den letzten Jahren beschränken sich die Neuregelungen diesmal allerdings fast vollständig auf zwei Bereiche. Neben einigen Änderungen bei der Umsatzsteuer sind es vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von den Änderungen betroffen sind. 

Hierunter fällt zum Beispiel die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie des Mindestlohns. Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns gerne an.

HOME OFFICE VS. ARBEITSZIMMER


Eine mobile Arbeitskultur mit teilweisem Homeoffice ist mittlerweile in vielen Branchen zur Norm geworden. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gestaltet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht, um zu erklären, wie diese neuen Regelungen in der Praxis angewendet werden sollen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten neue Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG n. F.). Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben, haben ab 2023 die Möglichkeit, zwischen dem Abzug der tatsächlich angefallenen Kosten in unbegrenzter Höhe oder einer Jahrespauschale von 1.260 EUR als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu wählen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG). Wenn die Jahrespauschale gewählt wird, müssen die tatsächlich angefallenen Raumkosten nicht nachgewiesen werden, aber die Pauschale muss monatsweise gekürzt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr über vorhanden war oder nicht das ganze Jahr über als Tätigkeitsmittelpunkt genutzt wurde (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Bis einschließlich 2022 konnten Erwerbstätige ihr häusliches Arbeitszimmer bei fehlendem häuslichen Tätigkeitsmittelpunkt beschränkt mit bis zu 1.250 EUR pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, sofern ihnen kein Alternativ-Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Möglichkeit entfällt ab 2023. Stattdessen können Erwerbstätige eine Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) von 6 EUR, maximal 1.260 EUR pro Jahr, beanspruchen, wenn sie ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine andere erste Tätigkeitsstätte aufsuchen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG). Die Tagespauschale kann auch für "Mischarbeitstage" abgezogen werden, an denen nicht überwiegend von zuhause aus gearbeitet wurde, solange dem Erwerbstätigen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kann die Tagespauschale auch für Tage abgezogen werden, an denen der Erwerbstätige parallel an einem anderen Ort oder an seiner ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hat (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG). Die Tagespauschale kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist, sondern lediglich in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch gearbeitet wird.


Neu in 2024:


Auch Änderungen bei Einkommenssteuertarifen und Minijob. Zur Vermeidung einer kalten Progression wurden die Tarife der Einkommensteuer bis 2024 an die Inflation angepasst. Für Verbraucher bedeutet dies, dass der steuerliche Grundfreibetrag im neuen Jahr auf 11.604 Euro angehoben wird.